Krankenstandsberechnung

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  • #64417
    Claudia1207
    Teilnehmer

    Hätte ne Frage: eine Küchenhilfe ist mit 26. Juni in Krankenstand gegangen (hatte ne OP bei der Hand); Ersteintritt war am 12.12.1995; dazwischen wurde der Betrieb übergeben und sie wurde am 23. März 2007 abgefertigt, da der Betrieb umgebaut wurde und 3 Monate geschlossen hatte. Am 28. Juni 2007 wurde sie wieder angemeldet. Zählen für die Krankenstandstage der Ersteintritt – also 1995? Dann hätte sie nämlich 8 volle Wochen; ansonsten (würde man erst ab dem 28. Juni 2007 rechnen) hätte sie nur 6 volle Wochen. Und zwecks neues Arbeitsjahr – was zählt dann dort? Dezember (Ersteintritt) oder Juni (Wiederanmeldung)? Und bezüglich Kündigung im Krankenstand – zB wenn der Arbeitgeber jetzt alle Ansprüche bezahlt – meldet man sie mit dem letzten Tag des Teilentgelts ab und müsste man sie dann wieder anmelden, wenn das neue Arbeitsjahr beginnt? Würde das anders ausschauen, wenn sie aufgrund der Operation nicht mehr als Küchenhilfe arbeiten kann?

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!
    Danke Claudia

    #70835
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Späte Antwort, aber doch:

    Da die Unterbrechnung länger als 60 Tage gedauert hat, ist Dienstverhältnis Nr. 1 nicht anzurechnen.
    D.h. du nimmst für sämtliche Berechnungen den Eintrittstag 28.6.2007.

    Bezüglich der Abmeldung bitte an die zuständige GKK wenden.

    LG

    #70904
    Claudia1207
    Teilnehmer

    Danke Roland, hab das mit der Unterbrechung im KV noch herausgefunden – aber war mir nicht sicher – Krankenstand hat nicht länger als 6 Wochen gedauert, hab aber dennoch mit der TGKK zwecks Abmeldung telefoniert und die sind der Ansicht, dass eine endgültige Abmeldung (auch so dass kein Lohnfortzahlungsanspruch bei neuem Arbeitsjahr entsteht) nur möglich ist bei Arbeitsunfähigkeit – hast du zufälligerweise bereits ne Kündigung im langen Krankenstand gehabt und die Lohnfortzahlung bei neuem Arbeitsjahr weiterberechnet?
    Lg Claudia

    #70906
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Nein, aber ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz.
    Eintritt war ja der 28.6.2007, krank seit 26.6.2009.
    Da hat sie ja jetzt das Arbeitsjahr schon übersprungen und einen neuen Anspruch erhalten, oder?
    Tut mir leid, dass ich momentan nicht den Durchblick habe (vielleicht stehe ich ja gerade „auf der Leitung“).

    LG

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