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4. November 2011 um 19:58 Uhr
#72984
Daniela
Teilnehmer
Hallo Willi,
danke für deine Antwort.
Hab heut nochmals mit der Krankenkasse telefoniert da ich gelesen hab, wenn man auf Kalenderjahr umstellt und dies in einer Betriebsvereinbarung so geregelt hat, man bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte aliquotieren darf, doch darf der „Anspruch voll“ nicht weniger als 3 Wochen betragen.
Dies wurde mir dann auch von der Krankenkasse so bestätigt.
schönes Wochenende
Daniela