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27. Dezember 2005 um 10:08 Uhr
#66208
Anonymous
Teilnehmer
Das stimmt nicht ganz, ein Arbeitsunfall hat mit normaler Krankheit gar nichts zu tun, das ist ein komplett eigener Anspruch und darf nicht zusammengerechnet werden. Also im Falle einer neuerlichen Erkrankung (kein Arbeitsunfall) hat der Dienstnehmer den vollen Anspruch von 42 KT. Bei einem Arbeitsunfall den restlichen Anspruch von den 46 KT.
mfg
Anita