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  • #62340
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ein Angestellter mit dem 1. Anspruch (6 Wo voll, 4 Wo halb)hat einen Wegunfall (Krankenstandsdauer blos 10 KT). Bei einem solchen Unfall erhöhen sich die 6 Wochen auf 8 Wochen. Mein Angestellter war schon lange nicht mehr krank, nehme ich die 10 KT weg von den 6 Wo oder von den erhöhten 2 Wochen?
    Auf eine Antwort freut sich
    Susanne

    #66207
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Momentan hast du noch kein Problem damit.

    Im Falle einer Wiedererkrankung muss du wieder schauen:

    a) ist es ein Arbeitsunfall? – dann hast du noch 46 KT volles Entgelt zu bezahlen (wenn der Krankenstand über diesen Zeitraum drübergeht).

    b) ist es eine Krankheit? – dann hast du nur 32 KT volles Entgelt zu bezahlen.

    Es richtet sich daher immer nach der jeweiligen Ursache für den nachfolgenden Krankenstand.

    LG Roland

    #66208
    Anonymous
    Teilnehmer

    Das stimmt nicht ganz, ein Arbeitsunfall hat mit normaler Krankheit gar nichts zu tun, das ist ein komplett eigener Anspruch und darf nicht zusammengerechnet werden. Also im Falle einer neuerlichen Erkrankung (kein Arbeitsunfall) hat der Dienstnehmer den vollen Anspruch von 42 KT. Bei einem Arbeitsunfall den restlichen Anspruch von den 46 KT.

    mfg
    Anita

    #66209
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Anita!

    Leider muss ich dir in diesem Punkt widersprechen.

    Gem. § 8/(1) Ang.Gesetz behält ein Angestellter (unter 5 DJ) seinen Anspruch auf das volle Entgelt bis zur Dauer von 6 Wochen. Beruht die Dienstverhinderung jedoch auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, so verlängert sich die Frist von 6 Wochen um die Dauer dieser Dienstverhinderung, höchstens jedoch um 2 Wochen.

    D.h. beim Angestellten wird lediglich ein erhöhter Anspruch (und dass auch nur bei unter 5 DJ) durch den Arbeitsunfall bewirkt, beim Arbeiter wäre es ein eigener Anspruch (der hat bei unter 15 DJ immer 8 Wochen volles Entgelt pro Ereignis).

    LG Roland

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