Re:Re: Kilometergeld bei geringfügiger Beschäftigung

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#73111
Roland
Teilnehmer

Hallo Mimi!

Zur ständigen Arbeitsstätte ist ein km-Geld pflichtig zu behandeln (möglich wäre sv-frei bis zum Tarif des billigsten öffentl. VKM) – Vorsicht: Dadurch ev. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze!

Bei betrieblich veranlassten Fahrten (Dienstreise) ist eine Auszahlung von 0,42 EUR pro km abgabenfrei möglich – somit auch kein Problem im Hinblick auf die Geringfügigkeit.

LG