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8. Februar 2012 um 11:50 Uhr
#73111
Roland
Teilnehmer
Hallo Mimi!
Zur ständigen Arbeitsstätte ist ein km-Geld pflichtig zu behandeln (möglich wäre sv-frei bis zum Tarif des billigsten öffentl. VKM) – Vorsicht: Dadurch ev. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze!
Bei betrieblich veranlassten Fahrten (Dienstreise) ist eine Auszahlung von 0,42 EUR pro km abgabenfrei möglich – somit auch kein Problem im Hinblick auf die Geringfügigkeit.
LG