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11. Oktober 2010 um 13:33 Uhr
#72022
rich
Teilnehmer
Hallo Roland,
wenn für dieses Fahrzeug ein eigenes mobiles Navi (GwG) angeschafft wird und dieses immer im Auto mitgeführt wird bzw. dem Auto zuordenbar ist (auch in der Buchhaltung) – wie sieht das in diesem Fall aus?
Ich rechne auch hier einen Selbstbehalt bzw. erhöhe ich die Anschaffungskosten für die Berechnung des Sachbezugwertes.
lg
Christine