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21. Dezember 2010 um 10:59 Uhr
#72241
Claudia1207
Teilnehmer
Hi Martin!
Hätte noch eine Frage zum Jubiläumsgeld – im 2007er Jahr fand eine Unterbrechung von 72 Tagen Tagen statt, sie erhält mit der letzten Abrechnung vor der Unterbrechung auch die Abfertigung ausbezahlt. Gilt für das Jubiläumsgeld, dass es sich mit der Neuanmeldung nach 72 Tagen um ein neues Dienstverhältnis handelt oder gilt in diesem Fall ebenso, dass eine Unterbrechung bis zu 120 Tagen für den Anspruch aufs Jubiläumsgeld keine Rolle spielt.
Danke Claudia