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11. Februar 2012 um 21:22 Uhr
#73126
Roland
Teilnehmer
Hallo Chriss!
Da das J/6 EUR 2.100,– nicht überschreitet, kommt die Freigrenze zur Anwendung – keine LSt bei der SZ!
Sechstelüberhang hast du natürlich auch.
LG