Re:Re: Höhe Urlaubszuschuß

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#69333
Roland
Teilnehmer

Hallo Walter!

Ich nehme an, dass es sich dabei um einen Ang. handelt (wegen der Kündigungsfrist von 2 Mon.)
Wenn es doch ein Arb. sein sollte, bitte noch einmal posten.

Der entscheidende Satz findet sich im KV auf Seite 51 im § 12 Abs. 5 letzter Satz, den ich hier reinkopiere:

Angestellten (Lehrlingen), die
das 14. Monatsgehalt bereits erhalten haben, aber
noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, ist
der verhältnismäßig zuviel bezahlte Anteil, der auf
den restlichen Teil des Kalenderjahres entfällt, bei
der Endabrechnung in Abzug zu bringen.

Damit sollte alles klar sein.

LG