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29. September 2014 um 8:57 Uhr
#73917
Martin
Teilnehmer
hallo luna,
wenn der Dienstnehmer freiwillig höher eingestuft ist, dann ist nur die differenz zwischen einstufung und tatsächlichem ENTGELT für ein all-in verwendbar.
Natürlich kann ein Prüfer auch die Zeitaufzeichnungen verlangen ob tatsächlich Überstunden geleitstet wurden.