Re:Re: Herausschälen bei All-IN

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#73917
Martin
Teilnehmer

hallo luna,

wenn der Dienstnehmer freiwillig höher eingestuft ist, dann ist nur die differenz zwischen einstufung und tatsächlichem ENTGELT für ein all-in verwendbar.
Natürlich kann ein Prüfer auch die Zeitaufzeichnungen verlangen ob tatsächlich Überstunden geleitstet wurden.