Herausschälen bei All-IN

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  • #65826
    luna
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen & Innen!
    Mit folgenden Fragen muss ich mich auseinandersetzen:
    Bei uns sind Mitarbeiter teilweise durch Vereinbarung und teilweise durch die Besserstellung unserer BV höher eingestuft als im KV vorgesehen. Die Vereinbarungen sind aufgrund von Gehaltserhöhungen -statt einer Überzahlung wurde eine Höhereinstufung vereinbart- entstanden, die Besserstellung durch die BV wurde im Laufe der Zeit vom BR für bestimmte Gruppen durchgesetzt. Und natürlich gibt es Mitarbeiter, die sowohl höher eingestuft sind und zusätzlich noch Überzahlungen vereinbart haben…

    Nun meine Fragen:
    Wenn ein Mitarbeiter höher eingestuft/eingereiht ist, aufgrund einer Vereinbarung od. BV, und ein ALL In Gehalt für Überstunden vereinbart wird, kann ich dann trotzdem die Überstundenzuschläge rausschälen und steuerfrei abrechnen?
    Ist die Differenz der „echten“ Einstufung nach KV zur vereinbarten Einstufung quasi meine Überzahlung in der alles abgedeckt sein muss?
    Geht man beim Anspruchsprinzip immer von dem aus, was lt. KV zusteht, oder zählt- wie in meinem Beispiel- auch die vertragliche Höhervereinbarung bzw. Besserstellung durch BV als Mindestanspruch?

    Ich bedanke mich im Vorhinein für die Einschätzungen!
    LG

    #73917
    Martin
    Teilnehmer

    hallo luna,

    wenn der Dienstnehmer freiwillig höher eingestuft ist, dann ist nur die differenz zwischen einstufung und tatsächlichem ENTGELT für ein all-in verwendbar.
    Natürlich kann ein Prüfer auch die Zeitaufzeichnungen verlangen ob tatsächlich Überstunden geleitstet wurden.

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