Re:Re: Handel Dienstreise LKW-Fahrer

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#72713
Elisabeth N
Teilnehmer

Hallo,

meiner Einschätzung nach ist die Fahrtätigkeit im Handels KV (sofern es sich nicht um eine Lohnumwandlung handelt) nach §3 EStG immer steuerfrei!

Aber – im Arbeiter-KV alles was über 17 € hinausgeht, muss versteuert werden, wenn’s keine BV gibt.

Angestellte – volles Tagesgeld bis zum 13. Tag.

So interpretiere ich den KV.

Dafür braucht man keinen alten Lohnzettel, die stimmen auch nicht immer 😉

Liebe Grüsse