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8. Juni 2011 um 11:15 Uhr
#72713
Teilnehmer
Hallo,
meiner Einschätzung nach ist die Fahrtätigkeit im Handels KV (sofern es sich nicht um eine Lohnumwandlung handelt) nach §3 EStG immer steuerfrei!
Aber – im Arbeiter-KV alles was über 17 € hinausgeht, muss versteuert werden, wenn’s keine BV gibt.
Angestellte – volles Tagesgeld bis zum 13. Tag.
So interpretiere ich den KV.
Dafür braucht man keinen alten Lohnzettel, die stimmen auch nicht immer 😉
Liebe Grüsse