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11. August 2015 um 10:03 Uhr
#74127
David1982
Teilnehmer
Hallo Martin!
Das weiß ich nicht genau (glaube schon) – aber ich hab es jetzt so gemacht: ich hab den Fall der SVA geschildert, die gemeint haben, dass ich ihn bei Ihnen anmelden muss – aber um ganz sicher zu gehen – soll ich mich noch an die GKK wenden und dass diese Aussage dann auch schlagend ist.
Die GKK hat gemeint, dass ich ihn aus Sozialversicherungs-sicht anmelden muss.