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2. September 2008 um 6:30 Uhr
#69561
Roland
Teilnehmer
Hallo Renate!
Also, ich versuche, die RZ 1074 richtig zu interpretieren:
Wenn der GF (wie du geschrieben hast) noch keine 10 Jahre die „niedrige“ Beteiligung hielt, dann wäre eine Abfertigung den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzurodnen, somit keine steuerliche Begünstigung.
Möglicherweise wäre aber eine Anfrage an die Finanz zielführend.
Wenn der GF wieder wieder bis 25% hält (du meintest wohl ab 01/2009, oder?), ist auch m.E. der BV-Beitrag von der GmbH zu entrichten.
Ist aber auch in diesem Fall nur eine Vermutung.
LG