Bitte um Hilfe:
Folgender Sachverhalt:
Ein Geschäftsführer, welcher von 09/1995 – 03/2005 mit weniger als 25 % beteiligt war und Arbeitnehmereigenschaft besessen hat, wechselt ab 04/2005 in ein Beteiligungsverhältnis von 75 %.
Jetzt ist das Problem aufgetaucht, dass beim Wechsel im Monat 04/2005 keine Abfertigung ausbezahlt worden ist. Kann ich diese nun verspätet auch noch abrechnen und trotzdem gem. § 67 Abs. 3 EStG versteuern? Lt. LStR RZ 1074 sind keine 10 Jahre erreicht worden und gäbe es überhaupt einen sachlichen Grund für die jetzige Auszahlung?
Zur Info: Der GF wechselt wahrscheinlich mit 01/2008 wieder in ein Beteiligungsverhältnis mit unter 25 % Beteiligung. Unterliegt dieser dann der Abfertigung NEU? Ich meine sehrwohl.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!