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27. September 2010 um 23:10 Uhr
#71964
Teilnehmer
Hallo otv!
Über 25% ist eine wesentliche Beteiligung, damit unterliegt dein GF der ESt-Pflicht!
Ob er einen Anspruch auf Sonderzahlungen hat, kann ich von hier nicht beurteilen (echter DN / freier DN, KV beachten!).
LG