Re:Re: Geringsfügig Beschäftigte

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#72659
Elisabeth N
Teilnehmer

Hallo,

hier solltest du zuerst einmal überlegen, ob es sich hier um eine fallweise Beschäftigung handelt oder ob die Dame regelmässig (z.B. jedes Monat am 15. und am 30.) kommt.

Was meinst du mit – durch den Urlaub höher angemeldet werden? Diesen Ansatz verstehe ich leider nicht ganz, wie er gemeint ist.

Lg