Re:Re: Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenser

Startseite Foren Sonderzahlung Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenserfolg Re:Re: Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenser

#73634
Martin
Teilnehmer

Hallo!

Wenn es eine jährlich wiederkehrende Bilanzbeteiligung ist, sehe ich bei der Sozialversicherung eine SV-Sonderzahlung.
Sonderzahlungen teilen das Schicksal der laufenden Bezüge.
D.h. die Bilanzbeteiligung ändert nichts am Status der „geringfügigen Beschäftigung“.

lg
Martin