Geringfügige Beschäftigung,Beteiligung am Unternehmenserfolg

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  • #65630
    emin2013
    Teilnehmer

    Hallo liebe Community!

    Mich würde folgendes Sachverhalt interessieren:

    Ich bin seit Februar auf unbestimmte Zeit geringfügig beschäftigt mit einem Monatsverdienst von ca. 300€.
    Im Jahr 2012 war ich bis Anfang November vollzeit angemeldet.

    Das Unternehmen zahlt jedes Jahr für das vergangene Kalenderjahr eine einmalige Prämie (Bilanzgeld?) in Form von einer Beteiligung am Unternehmenserfolg aus, diese beträgt heuer ca. 750€.

    Wie schaut es hier mit der geringfügigkeit aus? Gibt es da eine Außnahme, da es immerhin ein sonstiger Bezug ist, der freiwillig erfolgt und auf den man keinen Rechtsanspruch für die Folgejahre hat.

    LG Emin

    #73634
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn es eine jährlich wiederkehrende Bilanzbeteiligung ist, sehe ich bei der Sozialversicherung eine SV-Sonderzahlung.
    Sonderzahlungen teilen das Schicksal der laufenden Bezüge.
    D.h. die Bilanzbeteiligung ändert nichts am Status der „geringfügigen Beschäftigung“.

    lg
    Martin

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