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16. Juni 2009 um 11:04 Uhr
#70644
maria42
Teilnehmer
Hallo Bina,
es gilt doch vorrangig dass eine geringfügikeit mit dem dienstnehmer vereinbart sein muss, also im dienstvertrag muss stehen „geringfügig beschäftigt“ ansonsten ist von der vollversicherung auszugehen
lg maria