Re:Re: Gehalt UNTER Geringfügigkeitsgrenze -trotzdem vollversichert

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#70644
maria42
Teilnehmer

Hallo Bina,
es gilt doch vorrangig dass eine geringfügikeit mit dem dienstnehmer vereinbart sein muss, also im dienstvertrag muss stehen „geringfügig beschäftigt“ ansonsten ist von der vollversicherung auszugehen

lg maria