Gehalt UNTER Geringfügigkeitsgrenze -trotzdem vollversichert

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  • #64272
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo liebe LohnverrechnerInnen!!

    Weiss jemand ob es eine Bestimmung gibt, dass wenn ein Dienstnehmer unter der Gerinfügigkeitsgrenze verdient <357,74/2009 auch als Geringfügig versicherter DN abgerechnet werden muss ?????

    Warum kann ein Dienstnehmer der zb. € 350,- Gehalt bekommt nicht trotzdem Vollversichert sein !!!!????

    Falls hier jemand eine Bestimmung, Rechtsgrundlage etc. hätte – wäre ich sehr dankbar!!
    🙂

    Schöne Grüße

    #70468
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Bina!

    z.b. sind klinische psychologen, die im rahmen des studiums arbeiten auch wenn das entgelt unter der geringfügigkeitsgrenze liegt, als vollversicherte abzurechnen. steht im asvg.
    weiters dienstnehmer, deren entgelt gleich bleibt können vollversichert bleiben, auch wenn die geringfügigkeitsgrenze steigt und das entgelt nun unter geringfügigkeitsgrenze liegt.
    lehrlinge…
    ein vom ausland nach österreich entsendeter dienstnehmer mit „voller sv-pflicht“ im ausland, hier ist auf die ausländische sv-pflicht abzustellen.

    das ein dienstnehmer unter der geringfügikeitsgrenze als vollversichert abgerechnet werden muß, ist mir außer den oben genannten fällen nicht bekannt.

    #70476
    Bina
    Teilnehmer

    Guten Morgen Martin!

    Es geht nicht ums abrechnen „müssen“ sondern ums abrechnen WOLLEN!

    Ich möchte jemanden der zb. € 350,- monatlich erhält als vollversicherten Dienstnehmer abrechnen!!

    Die GKK sträubt sich jedoch und meint der muss gefälligst als geringfügiger abgerechnet werden!!

    Aber wo steht hier geschrieben dass der nicht trotzdem vollversichert sein kann ?
    Darum gehts mir!!!

    glg
    bina

    #70477
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Bina!

    Dann ist es der § 4 ASVG, der die Vollversicherung vorschreibt.

    #70644
    maria42
    Teilnehmer

    Hallo Bina,
    es gilt doch vorrangig dass eine geringfügikeit mit dem dienstnehmer vereinbart sein muss, also im dienstvertrag muss stehen „geringfügig beschäftigt“ ansonsten ist von der vollversicherung auszugehen

    lg maria

    #70645
    Martin
    Teilnehmer

    hallo!

    sonst könnte man mit 10 euro bemessungsgrundlage sich auch voll versichern und krankenversicherungsschutz und pensionsmonate erhalten.

    das man geringfügig versichert sein muß steht irgendwo im asvg.

    #70659
    Martin
    Teilnehmer

    Vollversichert lt. § 4 ASVG ist…..
    soferne nicht ausgenommen nach….
    z.B. § 5 (2) geringfügig…

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