Re:Re: Gastgewerbe: Überstunden am Feiertag

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Kathrin
Teilnehmer

Hallo Cheesy,

erstmals vielen Dank für die Überlegungen und die ausführliche Erklärung.

Grundsätzlich wird von uns die Abgeltung von Arbeitsstunden am Feiertag mittels Feiertagszuschlag oder ZA berechnet.
Das Denkproblem hatte ich lediglich mit den Überstunden am Feiertag: Normalerweise leistet der DN keine Überstunden, NAZ Mi – So jeweils 8 h. In diesem Fall wird am Mo (=Feiertag) 8 h zusätzlich gearbeitet. Wochenarbeitszeit somit 48 h. Und die 8 Überstunden eben am Feiertag. Und da hab ich nun mein Denkproblem mit der Abgeltung der Überstunden am Feiertag in ZA…

Schöne Grüße,
Kathrin