Gastgewerbe: Überstunden am Feiertag

Startseite Foren Laufender Bezug Gastgewerbe: Überstunden am Feiertag

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63813
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich stehe vor einem kleinen (Denk)Problem:
    wenn ein AN normal 40 Std an 5 Tage/Woche arbeitet und aufgrund eines Feiertags dann 8 Überstunden leistet, wie wird dann die Überstundenarbeit am Feiertag korrekterweise durch Zeitausgleich abgegolten?

    Überstunden sind ja am FT mit 100% zu berücksichtigen und dann zusätzlich noch den Feiertagszuschlag? Das wären dann lt. meiner Berechnung für 1 gearbeiteten Feiertag 3 Tage ZA (2 durch ÜST+Zuschlag und dann noch 1 aufgrund vom Feiertag). Kann das so stimmen?

    Um Unterstützung wäre ich sehr dankbar!

    Kathrin

    #69630
    cheesy
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin,
    ist deine Frage noch aktuell?
    Ich würde das Problem wie folgt angehen.
    Grundsätzlich hast du eine 40 Stunden Woche (5*8Std). Jetzt fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag. Der DN arbeitet nicht und erhält den Tag aber voll abgegolten durch die Entgeltfortzahlung am Feiertag. Arbeitet der DN nun zusätzlich an diesem Tag, so stellt sich einmal die Frage, ob es sich dabei um Überstunden handelt. Das wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Arbeitsstunden am Tag die 8 Std oder in der Woche die 40 Std überschreiten – bemerke: die tatsächlichen Arbeitsstunden.
    Ist dies nicht der Fall – keine Überstunde – so ist zusätzlich zur Fortzahlung am Feiertag die zusätzliche geleistete Arbeitszeit abzugelten. Das passiert im Verhältnis 1:1. Das Entgelt für die Arbeitsstunden am Feiertag kann als begünstigter Feiertagszuschlag behandelt werden. Erfolgt ein Zeitausgleich für diese Arbeitsstunden, so ist dieser im Verhältnis 1:1 zu gewähren.
    Soweit alles klar?

    #69764
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Cheesy,

    erstmals vielen Dank für die Überlegungen und die ausführliche Erklärung.

    Grundsätzlich wird von uns die Abgeltung von Arbeitsstunden am Feiertag mittels Feiertagszuschlag oder ZA berechnet.
    Das Denkproblem hatte ich lediglich mit den Überstunden am Feiertag: Normalerweise leistet der DN keine Überstunden, NAZ Mi – So jeweils 8 h. In diesem Fall wird am Mo (=Feiertag) 8 h zusätzlich gearbeitet. Wochenarbeitszeit somit 48 h. Und die 8 Überstunden eben am Feiertag. Und da hab ich nun mein Denkproblem mit der Abgeltung der Überstunden am Feiertag in ZA…

    Schöne Grüße,
    Kathrin

    #69769
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo Katrin,

    wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg bin würde ich nach dem KV so vorgehen:

    § 15 Gastgewerbe Arbeiter gebührt dem Arbeiter für Arbeiten am Feiertag das Feiertagsarbeitsentgelt als 1x der normale Stundenlohn oder 1 Std. Zeitausgleich

    § 5 e) Überstundenzuschlag gebühren 50%

    Stundenzuschlag 50% für Arbeitsleistung am 6. Tage entfällt meiner Ansicht nach hier, da nur ein Zuschlag zur Anwendung kommen kann.

    Rechnen würde ich noch ob die Arbeitsleistung am Montag in seine mindestens 36 stündige Ruhezeit vor Arbeitsbeginn am Mittwoch fällt, dann würde ihm für die Zeit die innerhalb der 36h gearbeitet wurde Ersatzruhe zustehen.

    D.h. ich würde ihm die Stunden im Ausmaß 1:1,5 gutschreiben und den 50%igen Zuschlag am Feiertag steuerfrei behandeln, den Grundlohn steuerpflichtig. Ggf. noch Zeitgutschrift für Ersatzruhe.

    Bitte korrigiert mich wenn ich etwas falsch aus dem KV ausgelegt habe,
    lg sabine

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.