Startseite › Foren › Sonstiges › freiw. Abfertigung neben gesetzlicher (Vergleich) › Re:Re: freiw. Abfertigung neben gesetzlicher (Vergleich)
29. Juni 2009 um 21:09 Uhr
#70703
Martin
Teilnehmer
liebe sheilla!
das sieht mir wie ein verzicht auf künftige arbeitsleistung aus.
ist nach § 67/8 wie eine kündigungsentschädigung abzurechnen.
ohne kenntnis der vereinbarun, ist eine „ferndiagnose“ nicht möglich