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12. November 2008 um 22:53 Uhr
#69852
Roland
Teilnehmer
Hallo Ulrike!
Richtig, die DN ist grundsätlich kündigungsgeschützt während der ETZ.
Kündigt die DN selbst, gibt es die halbe Abfertigung mit dem 5Jahres-Schnitt (wie oben beschrieben).
Wird einvernehmlich aufgelöst, was ja (fast) immer möglich ist, auch bei ETZ, wird die volle Abfertigung vom Vollzeitentgelt (bzw. wie du richtig schreibst von der NAZ vor Karenzierung bzw. Beginn der ETZ) berechnet (Quelle: PV-Info Jan. 2005).
LG