Re:Re: Entgeltfortzahlung Angestellte

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#72010
Roland
Teilnehmer

Hallo Peter!

Der u.a. geführte Text stammt aus dem ‚“großen Ortner“, Kapitel 33.3.1.4. Anrechenbare Zeiten (RZ 836):

Liegt aber eine „kurze Frist“ zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn eines zweiten Dienstverhältnisses (zum selben Dienstgeber) und lassen die Umstände auf eine sachliche Zusammengehörigkeit der beiden Dienstverhältnisse hindeuten, liegt ein ununterbrochenes Dienstverhältnis vor (OGH 12. 2. 1987, 14 ObA 23/87).

Da geht es zwar prinzipiell um die Abfertigung, hat aber auch für den Krankenstand Gültigkeit – somit handelt es sich in deinem Fall um ein „ununterbrochenens Dienstverhältnis“.

LG