Re:Re: Elternteilzeit

#73825
Roland
Teilnehmer

Hallo Robert,

nein, der DG muss nicht ALLEM zustimmen, aber Fakt ist, dass die DN grundsätzlich einen Anspruch auf ETZ hat und sich somit auch Tage / Arbeitszeit prinzipiell „aussuchen“ kann.

Das Problem ist, dass niemand weiß, wie die 1. Instanz (und die ist ja endgültig) die Sache sieht.
Aber dass am Freitag, wo sonst nur mehr ein Journaldienst eingesetzt wird, die DN arbeiten will, ist mE nicht einzusehen.

Übrigens ist je eine Änderung der ETZ (auf Grund eines Wunsches des einen oder anderen Vertragspartners) möglich!
Für die AN leichter durchsetzbar als für den DG, da im Endeffekt Klagepflicht beim DG besteht (durch die Anspruchselternteilzeit).

LG