Elternteilzeit

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Roland.
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  • #65754
    Robert
    Teilnehmer

    Hallo,

    möchte auch mal eine Frage zu diesem Thema in diesem Forum stellen.

    Muss der DG eigentlich zu allem zustimmen?

    DG hat mehr als 20 AN, d. h. DN hat gesetzlichen Anspruch.

    DN will am Di. und Fr. von 8-15:30 arbeiten. Freitag ist in dieser Fa. eigentlich um diese Zeit nurmehr Journaldienst.

    Meine genaueren Fragen:
    a) bezüglich Zeit, wieviel Mitsprache hat der DG?
    b) bezüglich Tage? Darf sich diese die DNin aussuchen?
    c) Arbeitsplatz: muß nicht mehr der vor der Karenz sein, aber sicher noch immer Angestelltentätigkeiten, oder?
    d) 1x Wechsel, z. B. Erhöhung der Stunden ab Jänner 2015 um 4-6 Std. möglich… wie sieht es da mit Einspruch/Zustimmung des DG aus?

    VIELEN DANK für Eure Antworten,
    LG
    Robert

    #73825
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Robert,

    nein, der DG muss nicht ALLEM zustimmen, aber Fakt ist, dass die DN grundsätzlich einen Anspruch auf ETZ hat und sich somit auch Tage / Arbeitszeit prinzipiell „aussuchen“ kann.

    Das Problem ist, dass niemand weiß, wie die 1. Instanz (und die ist ja endgültig) die Sache sieht.
    Aber dass am Freitag, wo sonst nur mehr ein Journaldienst eingesetzt wird, die DN arbeiten will, ist mE nicht einzusehen.

    Übrigens ist je eine Änderung der ETZ (auf Grund eines Wunsches des einen oder anderen Vertragspartners) möglich!
    Für die AN leichter durchsetzbar als für den DG, da im Endeffekt Klagepflicht beim DG besteht (durch die Anspruchselternteilzeit).

    LG

    #73828
    Robert
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    ich vermute Hr. Pühringer, oder?

    Wir kennen uns vom PV-Kurs 2012 (der einzige in NÖ).

    DANKE für die Antwort, wir werden uns bestimmt hier immer wieder mal lesen,
    LG
    Robert

    #73829
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Robert,

    oha, ja das ist richtig.

    LG und weiterhin alles Gute,

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