Hallo,
möchte auch mal eine Frage zu diesem Thema in diesem Forum stellen.
Muss der DG eigentlich zu allem zustimmen?
DG hat mehr als 20 AN, d. h. DN hat gesetzlichen Anspruch.
DN will am Di. und Fr. von 8-15:30 arbeiten. Freitag ist in dieser Fa. eigentlich um diese Zeit nurmehr Journaldienst.
Meine genaueren Fragen:
a) bezüglich Zeit, wieviel Mitsprache hat der DG?
b) bezüglich Tage? Darf sich diese die DNin aussuchen?
c) Arbeitsplatz: muß nicht mehr der vor der Karenz sein, aber sicher noch immer Angestelltentätigkeiten, oder?
d) 1x Wechsel, z. B. Erhöhung der Stunden ab Jänner 2015 um 4-6 Std. möglich… wie sieht es da mit Einspruch/Zustimmung des DG aus?
VIELEN DANK für Eure Antworten,
LG
Robert