Re:Re: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU

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Andrea3210
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Kannst du mir vielleicht auch den Link dazu schicken? Ich finde nämlich den schon nicht :-))
Oder brauch ich da das Abo??

Ja – die Bemessung mit 50%, wenn der DN ganz aus EFZ-Anspruch rausfällt ist richtig. Ich frag mich jetzt nur noch, was ist, wenn der DN 50% Teilentgelt von uns bekommt UND Krankengeld von der GKK. Ist die Bemessung dann genau die Höhe unseres Teilentgeltes oder 100%??

Wegen deiner 3. Frage: Normalerweise musst du dass nicht melden. Du hast ja in der Arbeits- und Entgeltbestätigung, die du zu Beginn des Teilentgeltes schickst, angegeben, dass der Anspruch nach Arbeitsjahr berechnet wird und das Eintrittsdatum, also weiß die GKK bescheid!

lg
Andrea