EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU

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  • #64300
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe zu obigem Thema ein paar Fragen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
    1) Sobald ein DN in den 50%igen EFZ-Anspruch kommt, bekommt er klarerweise auch nur mehr 50% seines Gehalts ausbezahlt und von diesem Betrag wird meiner Meinung nach auch die Abfertigung Neu abgeführt. Verstehe ich das so richtig, oder muss ich zusätzlich von weiteren 50% fiktiver BMGL die Abfertigung Neu abführen, damit er insgesamt wieder auf 100 % kommt?

    2) Muss an die GKK eine Abmeldung geschickt werden, sobald der DN keine Entgeltfortzahlung mehr erhält, damit diese eine Info bekommt, dass keine Abfertigung Neu mehr abgeführt wird?

    3) Sobald DN in 50% EFZ-Anspruch kommt wird Arbeits- und Entgeltbestätigung geschickt. Kommt der DN in neues Arbeitsjahr erhält er wieder den vollen EFZ-Anspruch. Muss dies an die GKK gemeldet werden und wenn ja wie?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke, lg Birgit

    #70532
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Genau vor dem gleichen Problem stehe ich auch gerade!

    Einerseits ist im Arbeitsrecht zu lesen, dass als fiktive Bemessungsgrundlage das tatsächliche Krankenteilgentgelt gilt, andererseits kann man auf der Homepage der GKK wieder nachlesesn, dass, wenn eine 50%ige Entgeltfortzahlung durch den AG erfolgt und der DN Krankengeld bezieht, die fiktive Bemessungsgrundlage 100% beträgt!

    Mein DN erhält mittlerweile gar kein Entgelt mehr von uns. Da würde ich es so sehen, dass ich 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage heranziehe?????

    Große Verwirrung – ich hoffe, uns kann jemand helfen.

    Danke im Voraus
    Andrea

    #70533
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Hallo Andrea,

    ja das wird bei unserem DN auch bald sein, dass er kein Entgelt mehr bekommt. Nur frage ich mich wie ich dann noch Abfertigung abführen soll wenn ich keine Grundlage mehr habe…

    bei der GKK hätte ich schon angerufen, da habe ich jedoch nur den Verweis auf diesen Fragen-Antwort-Katalog bekommen den man auf der Homepage findet, aber wie du schon sagst, sehr verwirrend das Ganze.

    Aber ich weiß jetzt, dass man eine Abmeldung erst schicken muss, wenn der DN auch kein Krankengeld mehr von der GKK bekommt, dh. da muss er schon ziemlich lange krank sein, dass das zur Anwendung kommt.

    Lg Birgit

    #70534
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Ich berechne die fiktive Grundlage aufgrund des letzten Entgelts vor Krankenstand und erfasse diese als BMV Bemessung lfd. im Lohnprogramm. Diese Möglichkeit hast du sicher auch!

    Die Frage ist nur: Welche Bemessung nehmen???

    Mittlerweile hab ich wieder eine andere Aussage bei der WKO gefunden. Dort stehts so beschrieben, wie im Arbeitsrecht!!

    lg
    Andrea

    #70535
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Kolleginnen!

    Schaut euch bitte den Artikel von Hannelore Ortner in der PV-Info Feb. 2009 genau an.
    Da ist alles wirklich sehr exakt beschrieben.

    LG

    #70536
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo!

    Sorry – beim besten Willen – aber ich konnte den Beitrag nicht finden????

    lg
    Andrea

    #70537
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Hallo!

    Roland, erstmal vielen Dank für die Info, der Beitrag hat mir wirklich sehr weitergeholfen für meine obige 1. Frage.
    Andrea, du findest den Beitrag ab S. 14 ff.

    Also so wie ich das jetzt verstanden habe, muss man sobald der DN ganz aus dem EFZ-Anspruch herausfällt, als BMGL 50% vom letzten (sv-pfl. laufenden) Bezug heranziehen.

    Weiß vielleicht noch jemand eine Antwort auf meine 3. Frage?

    Vielen Dank,
    lg Birgit

    #70538
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Kannst du mir vielleicht auch den Link dazu schicken? Ich finde nämlich den schon nicht :-))
    Oder brauch ich da das Abo??

    Ja – die Bemessung mit 50%, wenn der DN ganz aus EFZ-Anspruch rausfällt ist richtig. Ich frag mich jetzt nur noch, was ist, wenn der DN 50% Teilentgelt von uns bekommt UND Krankengeld von der GKK. Ist die Bemessung dann genau die Höhe unseres Teilentgeltes oder 100%??

    Wegen deiner 3. Frage: Normalerweise musst du dass nicht melden. Du hast ja in der Arbeits- und Entgeltbestätigung, die du zu Beginn des Teilentgeltes schickst, angegeben, dass der Anspruch nach Arbeitsjahr berechnet wird und das Eintrittsdatum, also weiß die GKK bescheid!

    lg
    Andrea

    #70539
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kolleginnen!

    Habe im Arbeitsbehelf der GKK nachgelesen – verlasse mich sonst auf das Lohnprogramm: Bei 50 % Teilentgelt zahlt man dafür MV-Beiträge und für die 50 % fikive Grundlage (wie bei Krank ohne Anspruch), also in Summe für 100 %.

    Sonst sind ja alle Punkte geklärt.

    Gutes Gelingen und liebe Grüße

    Biggi

    #70540
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Hallo Andrea,

    einen Link habe ich leider nicht, wir haben das Abo…

    Lg Birgit

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