Re:Re: diverse Fragen vom Rechtsanwalt

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#70001
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Hier kommt irgendwo die Fürsorgepflicht zu tragen.
Alles, was über die Auskunftspflicht auf Grund der Drittschuldnererklärung hinausgeht, ist mE nicht zu beantworten, außer der DN gibt dazu sein Einverständnis.

LG