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9. Dezember 2008 um 23:25 Uhr
#69959
Teilnehmer
Hallo Melitta!
Es gibt 2 Abrechnungsvarianten:
„Echter“ Monatslohn: ArbeiterIn erhält jeden Monat den gleichen Lohn. Bitte hier jedoch nicht einfach die 173 Stunden als Soll-Arbeitszeit pro Monat definieren, sondern die 40-Stunden Woche (z.B. 5 Tage à 8 Std.)! Denn sonst kommt es natürlich immer zu Differenzen Soll-Ist.
„Unechter“ Monatslohn: ArbeiterIn wird nach tatsächlichen Arbeitsstunden bezahlt. Daher jeden Monat unterschiedliche NAZ und Entlohnung.
Für eine der beiden Varianten muss man sich entscheiden.
LG