Re:Re: Dienstantritt nach Mutterschaftskarenz

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Anonymous
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Servus Josef!
Servus Josef!
In der Tat ist eine Gehaltskürzung nur mit Zustimmung der Dienstnehmerin möglich. Eventuell können funktionsbezogene Zulagen nach Versetzung wegfallen.
Die relevanten Paragraphen findest Du unter §§15-17 MSchG.
Unter Umständen könnte der Dienstgeber die Teilzeitbeschäftigung verwehren. (sehr schwer und nur wenn innerhalb der Fristen)
Wenn Deine Dienstnehmerin unter einer Beamten- Geimeindebedienstetendienstordnung abgerechnet wird, weiß ich nicht, ob es dort eine spezielle Regelung gibt.
LG und Frohe Weihnachten
Martin