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6. Juli 2008 um 11:15 Uhr
#69411
Teilnehmer
Liebe Margit!
Der Anspruch auf die € 26,40, bzw. die Hälfte ist unabhängig ob Inland oder Ausland.
Der KV-Handel sagt nur: ….bei Dienstreisen….
Für Auslandsdienstreisen gibt es die Empfehlung. Ich habe mit einem der Autoren des KV-Handel telefoniert und er hat mir bestätigt das der Inlandssatz auch im Ausland als Mindestsatz zumindest verpflichtend ist.
Wenn Ihr nichts bezahlt, verfallen die Ansprüche des Dienstnehmers nach der Frist laut KV.
Der DN könnte den Betrag noch als Werbungskosten geltend machen.