Re:Re: Berechnung Abfertigung

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#73821
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela,

ganz klar:
Da kommt die Quotientenmethode (auch: Vervielfachermethode genannt) zur Anwendung, und nachdem die lfd. LSt Null Euro ist, ist auch die LSt der Abfertigung Null.

LG