Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Berechnung Abfertigung › Re:Re: Berechnung Abfertigung
26. März 2014 um 23:40 Uhr
#73821
Roland
Teilnehmer
Hallo Daniela,
ganz klar:
Da kommt die Quotientenmethode (auch: Vervielfachermethode genannt) zur Anwendung, und nachdem die lfd. LSt Null Euro ist, ist auch die LSt der Abfertigung Null.
LG