Re:Re: Befristete Pension – gesetzliche Abfertigung

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Roland
Teilnehmer

Hallo Heidi!

Gemäß „großer Ortner“, Kapitel 33.3.1.2 besteht ein Abfertigungsanspruch bei Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension.

Nach meinem Verständnis eindeutig ist die Fälligkeit dieser Abfertigung geregelt:
Nämlich im § 23a Abs. 2 spricht das Ang.Gesetz von „Absatz 1“-Abfertigungen, die monatlich ausbezahlt werden können.
Nachdem auch die Abfertigung auf Grund der Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension eine „Absatz 1“-Abfertigung ist (wenn auch in der Ziffer 2 geregelt), kann mE auch hier die monatliche Bezahlung gewählt werden.
Mir ist bewusst, dass im „großen Ortner“ diese Möglichkeit nicht aufscheint, daher werde ich darüber mit Wilfried Ortner Rücksprache halten.

Sollte die Mitarbeiterin tatsächlich später wieder eintreten, platziere bitte die Frage wieder ins Forum.

LG