Befristete Pension – gesetzliche Abfertigung

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  • #64280
    Heide Maria
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forum Mitglieder!

    Habe folgendes Problem bzw. Frage:

    Mitarbeiterin 55 Jahre geht in befristete Invaliditätspension, wann ist die gesetzliche Abfertigung fällig?
    Sollte die Mitarbeiterin wieder eintreten, wie muss ich das neue Dienstverhältnis behandeln?

    Danke und schönen Abend
    Heidi

    #70488
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Heidi!

    Gemäß „großer Ortner“, Kapitel 33.3.1.2 besteht ein Abfertigungsanspruch bei Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension.

    Nach meinem Verständnis eindeutig ist die Fälligkeit dieser Abfertigung geregelt:
    Nämlich im § 23a Abs. 2 spricht das Ang.Gesetz von „Absatz 1“-Abfertigungen, die monatlich ausbezahlt werden können.
    Nachdem auch die Abfertigung auf Grund der Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension eine „Absatz 1“-Abfertigung ist (wenn auch in der Ziffer 2 geregelt), kann mE auch hier die monatliche Bezahlung gewählt werden.
    Mir ist bewusst, dass im „großen Ortner“ diese Möglichkeit nicht aufscheint, daher werde ich darüber mit Wilfried Ortner Rücksprache halten.

    Sollte die Mitarbeiterin tatsächlich später wieder eintreten, platziere bitte die Frage wieder ins Forum.

    LG

    #70490
    Heide Maria
    Teilnehmer

    Guten Morgen Roland!

    Danke für die rasche Antwort – alles klar!!

    lg.
    Heidi

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