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30. Oktober 2015 um 7:35 Uhr
#74171
Martin
Teilnehmer
Diäten müssen nicht bezahlt werden.
Jedoch ist der Dienstgeber laut ABGB verpflichtet eventuelle Mehrkosten aus dem Dienstverhältnis zu tragen.
D.h. Bei Nichtzahlung der Diäten, könnte gestritten werden ob die Wurstsemmel am Einsatzort mehr kostet. = Mehrkosten.
Achtung: Ohne KV können Diäten nur nach § 26/4 gezahlt werden.