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4. Juni 2008 um 19:34 Uhr
#69280
Teilnehmer
Ich habe bei meinen Montagearbeitern immer nur die Feiertage des Landes, wo er gerade tätig war (z.B. Spanien, Valencia) bezahlt. Ist der DN über einen österr. Feiertag im Ausland und dort ist kein Feiertag, hat er den normalen Arbeitstag entlohnt bekommen. Es wurde aber für den DN immer ein Entsendevertrag ausgefertigt. Darin war auch die
Feiertagsregelung (welcher Feiertag gilt) angeführt.
Lt. GPLA Prfg. war das in Ordnung.
LG
Renate