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6. April 2017 um 16:51 Uhr
#74347
the brain
Mitglied
Hallo Frageneu,
es wäre schlimm, wenn der KV dagegen etwas hätte. Ich kenne keinen solchen Passus, bei keinem KV.
Sittenwidrig (?) oder gegen vorgeschriebene Ruhezeiten darf eine Vereinbarung halt nicht sein.
Ob der DN unterschreiben muss. Nein. Schaden tut´s nicht. Helfen auch nicht. Außer man trickst mit den Aufzeichnungen. Dann hilfts. Nur machen darf man/frau es nicht.
lg
hubert k.