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2. September 2008 um 21:12 Uhr
#69565
Roland
Teilnehmer
Hallo Ulli!
Diese Frage ist ganz und gar nicht einfach zu beantworten.
Bedenke aber dabei, dass eine „Arbeit bei Bedarf“ (sog. Bedarfsarbeitskonsensvertrag) rechtswidrig sein kann!
Siehe dazu z.B. ASoK Jan. 2006, 12 zu Peek & Cloppenburg.
LG