Arbeitszeit – Teilzeit

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  • #63867
    Ulli
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Folgender Fall:
    Wir beabsichtigen, einen AN als Teilzeitkraft einzustellen. Fixe Arbeitszeiten sind schwierig festzulegen, da wir den AN gerne kurzfristig bzw. bei Bedarf einsetzen möchten (wenn viel Arbeit anfällt, bzw. bei Ausfall von anderen AN) – also richtig schwankend! Es wird so sein, dass der AN manchmal auch am Wochenende (Sa, So) eingeteilt wird… arbeiten wird er im Schichtbetrieb (KV Holzverarbeitende Industrie). Wir stellen uns vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit ca. 25-30 Stunden betragen wird.

    So, mir stellt sich nun die Frage, wie ich diesen AN am einfachsten und richtig abrechne?
    Arbeitszeitmodel ?
    Urlaubsanspruch ?
    Abwesenheiten (Urlaub, Krank, etc.) ?

    Ist vielleicht nur Nebensache, aber der AN macht zur Zeit eine schulische Ausbildung (Abendmatura) und möchte sich gerne nebenbei was dazuverdienen.

    Hmmm… ich hoffe, ich hab jetzt nicht zu kompliziert geschrieben und sitz nicht auf der Leitung! 😉
    Ich danke euch auf jeden Fall schon jetzt für eure Hilfe!

    Liebe Grüsse
    Ulli

    #69565
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulli!

    Diese Frage ist ganz und gar nicht einfach zu beantworten.

    Bedenke aber dabei, dass eine „Arbeit bei Bedarf“ (sog. Bedarfsarbeitskonsensvertrag) rechtswidrig sein kann!
    Siehe dazu z.B. ASoK Jan. 2006, 12 zu Peek & Cloppenburg.

    LG

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