Re:Re: Arbeiter mit Stundenabrechnung – SZ-Anspruch

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susannekern
Mitglied

Hallo Biggi,
danke vorerst für deine Info!
D.h. dann also: wenn die Dame 10h pro Woche arbeitet, brauch ich ja einfach nur Std.satz * 10 * 4,33 rechnen, oder?
Aber ganz komme ich dann auch noch nicht hin!
Verstehe ich da irgendetwas mit den 13 Wochen nicht?
Wird bei den 13 Wochen, der Monat, in dem die SZ ausbezahlt wird mitgezählt? (müsste ja so sein, da es heißt: 13 Wochen vor Fälligkeit). Wenn das so ist, dann gab es da keine Mehrarbeit. Davor, also vor den 13 Wochen vor Fälligkeit, hat es sehrwohl eine Mehrarbeitsstunde gegeben.

Danke, susanne