Arbeiter mit Stundenabrechnung – SZ-Anspruch

Startseite Foren Sonderzahlung Arbeiter mit Stundenabrechnung – SZ-Anspruch

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #64235
    susannekern
    Mitglied

    Liebe Forumsmitglieder!

    Ich versucher gerade die Abrechnung einer Reinigungskraft im Handel nachzuvollziehen.
    Sie wird nach exakten Monatsstunden (10h pro Woche) abgerechnet.
    Was die Höhe der Sonderzahlungen betrifft, so komme ich auf verschiede Art und Weise nicht auf den angesetzten Betrag hin.
    Wie geht´s richtig?
    Std.satz * 167/38,5*10??
    Oder irgendwie nach exakten bisherigen Stunden?

    Danke, Susanne

    #70385
    biggi
    Teilnehmer

    Im KV für Handelsarbeiter steht (Lohnordnung Punkte C und D WR und UBH):

    Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die UBH bzw. WR nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.

    Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #70392
    susannekern
    Mitglied

    Hallo Biggi,
    danke vorerst für deine Info!
    D.h. dann also: wenn die Dame 10h pro Woche arbeitet, brauch ich ja einfach nur Std.satz * 10 * 4,33 rechnen, oder?
    Aber ganz komme ich dann auch noch nicht hin!
    Verstehe ich da irgendetwas mit den 13 Wochen nicht?
    Wird bei den 13 Wochen, der Monat, in dem die SZ ausbezahlt wird mitgezählt? (müsste ja so sein, da es heißt: 13 Wochen vor Fälligkeit). Wenn das so ist, dann gab es da keine Mehrarbeit. Davor, also vor den 13 Wochen vor Fälligkeit, hat es sehrwohl eine Mehrarbeitsstunde gegeben.

    Danke, susanne

    #70404
    biggi
    Teilnehmer

    Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, war Freitag zu beschäftigt im Büro und in der Freizeit nicht im Forum.

    Wenn die Dame wirklich immer 10 Stunden arbeitet, passt das mit Std-Satz * 10 * 4,33. Wenn die 10 Stunden nicht stimmen, muss man die durchschnittlichen Stunden der letzten 13 Wochen nehmen.

    Da 13 Wochen ja 3 Monate sind, wurde vielleicht der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate genommen. Die Auszahlung erfolgt ja monatlich?

    Hoffe, dass jetzt mehr Klarheit herrscht.

    Schöne und nicht zu stressige Osterwoche

    Biggi

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.