Re:Re: Arbeiter mit Stundenabrechnung – SZ-Anspruch

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#70404
biggi
Teilnehmer

Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, war Freitag zu beschäftigt im Büro und in der Freizeit nicht im Forum.

Wenn die Dame wirklich immer 10 Stunden arbeitet, passt das mit Std-Satz * 10 * 4,33. Wenn die 10 Stunden nicht stimmen, muss man die durchschnittlichen Stunden der letzten 13 Wochen nehmen.

Da 13 Wochen ja 3 Monate sind, wurde vielleicht der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate genommen. Die Auszahlung erfolgt ja monatlich?

Hoffe, dass jetzt mehr Klarheit herrscht.

Schöne und nicht zu stressige Osterwoche

Biggi