Re:Re: Altersteilzeit und Lohnerhöhung

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#69918
biggi
Teilnehmer

Wenn beim Einreichen das neue Gehalt bekannt ist, macht das wenig Sinn das alte, das ja während der ATZ nie bezahlt wird, zu melden.
Nur wenn Erhöhungen erst später feststehen, muss man vorher mit „irgendeinem“ Wert einreichen und nachträglich ändern.

Schönen guten Morgen

Biggi