Altersteilzeit und Lohnerhöhung

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    Beiträge
  • #64015
    Mimi
    Teilnehmer

    Wir haben eine Angestellte, die ab 1. Jänner 2009 in Altersteilzeit geht – gleichbleibende Reduzierung der Arbeitszeit. Monatsgehalt Euro 2300,– d.h. das ist die Bemessungsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit. Wenn wir aber ab März 2009 eine Lohnerhöhung gewähren, würde sich ja die Bemessungsgrundlage erhöhen. Nun meine Fragen:
    Ab wann erhöht sich dann die Bemessungsgrundlage = höherer Nettolohn + höhre Differenzbeträge
    Muß ich das dem AMS melden mit neuer Berechnungung für den Zuschuß?

    Danke für eure Antwort

    Mimi

    #69912
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Mimi!

    Jede Gehaltsänderung (ob so oder KV-Erhöhung) bewirkt auch eine Änderung des Zuschusses und gehört daher dem AMS mittels Änderungsmeldung (gibt es im Downloadbereich auf der AMS-Seite – Unternehmensbereich) gemeldet -> alles wieder neu rechnen im März und melden.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #69913
    Mimi
    Teilnehmer

    Ganz lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage!

    Mimi

    #69914
    Mimi
    Teilnehmer

    Ich habe jetzt noch eine Frage: Wenn wir anstatt im März 2009 bereits ab 1.1. 2009 die Lohnerhöhung vornehmen, muss ich dann gleich den erhöhten Gehalt als Beitragsgrundlage beim AMS angeben oder im Jänner nochmals eine Änderung schicken.
    Danke
    Mimi

    #69918
    biggi
    Teilnehmer

    Wenn beim Einreichen das neue Gehalt bekannt ist, macht das wenig Sinn das alte, das ja während der ATZ nie bezahlt wird, zu melden.
    Nur wenn Erhöhungen erst später feststehen, muss man vorher mit „irgendeinem“ Wert einreichen und nachträglich ändern.

    Schönen guten Morgen

    Biggi

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