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17. Juli 2008 um 6:18 Uhr
#69451
Roland
Teilnehmer
Hallo Pia!
Zur Einstufung in eine Verwendungsgruppe ist nur die tatsächliche Tätigkeit entscheidend, also könnte auch für Uni-Absolventen eine Einstufung in die Verwendungsgruppe 2 O.K. sein.
Wenn die Tätigkeit dann jedoch auf Anweisung selbständig ausgeübt wird, ist jedenfalls eine Umstufung in die Verwendungsgruppe 3 durchzuführen.
LG