Re:Re: Allgemeiner Groß- und Kleinhandel

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#69451
Roland
Teilnehmer

Hallo Pia!

Zur Einstufung in eine Verwendungsgruppe ist nur die tatsächliche Tätigkeit entscheidend, also könnte auch für Uni-Absolventen eine Einstufung in die Verwendungsgruppe 2 O.K. sein.
Wenn die Tätigkeit dann jedoch auf Anweisung selbständig ausgeübt wird, ist jedenfalls eine Umstufung in die Verwendungsgruppe 3 durchzuführen.

LG