Re:Re: All-In Vertrag oder ÜSt-Pauschale?

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Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

Wir sind zwar ein Forum für PersonalverrechnerInnen, dennoch kriegst du gerne eine Antwort:

Ich kann dir jetzt zwar nicht alle Für und Wider hier aufschreiben, aber ein paar kleine Tipps:

Wenn du die Überstundenpauschale für 15 h berechnen willst:
Zuerst die Mehrarbeit pauschal mit 6,5 Stunden berechnen (Grundgehalt 2.900,– : 143 = Std.satz x 6,5 Mehrabeitsstunden pro Monat + 50% Zuschlag in der Metallindustrie).
Dann noch die ÜP im Grunde genauso berechnen, nur halt mit 15 Stunden.
Das wäre dann der Gesamtbezug brutto.
Die 10 steuerfreien Zuschläge lassen sich dann „rausschälen“.
Deine Sonderzahlungen werden vom Grundgehalt berechnet.

Bei der All-In-Vereinbarung gibt es 2 Varianten:
Entweder sind alle Mehrleistungen abgegolten oder nur bestimmte Stunden.
Die 20 Stunden, die du beschrieben hast, sind eine steuerliche Fiktion für die Herausschälung der steuerfreien Überstundenzuschläge (sofern ALLE Mehrleistunen abgegolten werden).
Vorteil bei der All-In-Vereinbarung: Die SZ werden vom All-In-Gehalt berechnet.

Weiterer Unterschied bei den Varianten: Die ÜP ist bei Vereinbarung durch den AG widerrufbar, die All-In-Vereinbarung nicht.

Tja, all-in und Gleitzeit:
Widersprechen tun sich die beiden Dinge nicht, aber so richtig zusammen passen sie auch nicht.
Ich sehe es so:
Bis zur Höhe des max. möglichen Gleitzeitguthabens kannst du auch das GZ-Plus aufbauen, was daüber hinausgeht, ist dann mit der All-In-Vereinbarung abgegolten. ME kann man dann auch den ZA (eigentlich: GZ-Plus) verbrauchen.

Bei beiden Varianten, ÜP und All-In gilt: Nach 12 Monaten muss der DG eine „Deckungsprüfung“ machen, ob auch die tatsächlichen ÜSt durch die jeweilige Vereinbarung mindestens abgedeckt sind.

Hoffe, dass dir das eine kleine Grundlage für eine Entscheidung bietet.
Da gäb’s natürlich noch mehr, aber das würde den Rahmen des Forums sprengen.

LG