All-In Vertrag oder ÜSt-Pauschale?

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  • #65002
    Petra S.
    Teilnehmer

    Guten Tag!

    Ich stehe vor einem Jobwechsel und nun wurde mir von der neuen Firma angeboten, einen All-in Vertrag oder einen Vertrag mit ÜST-Pauschale (15 Std.) abzuschließen.
    Es handelt sich um ein Unternehmen der Metallbaubranche-(Kollektiv Metallindustrie)

    Ich strebe ein Grundgehalt von € 2.900 (auf Basis einer38,5 Std.-Woche)an – wie berechne ich nun mein Gehalt inkl. Üst (2.900 / 167 Std. (oder 143???) * 1,5 * 15). Was passiert mit den 1,5 Std. Mehrarbeit? Das sind ja idR keine ÜST, oder? Dh. ich muss zuerst mein Gehalt für 40 Std berechnen + zusätzlich 15 Std. ÜST? (Ich bin im Technik-Bereich tätig und habe mit Lohnverrechnung leider nichts am Hut – daher ist für mich auch das Lesen des Kollektivvertrages irgendwie wie eine Fremdsprache).
    Hat eine Gleitzeitregelung auf obige Berechnung Auswirkung?

    Wäre es bei einer All-In Vereinbarung auch möglich, ÜSt-Zuschläge bis max. € 86 Steuerfrei zu lassen?
    Muss bei einer All-In-Vereinbarung irgendwo auch festgehalten werden, wie viele ÜSt mit der Vereinbarung abgegolten sind? Ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, dass die Finanzverwaltung bei All-In-Vereinbarung von 20 ÜST pro Monat ausgeht?!
    Lässt sich All-in mit Gleitzeit vereinbaren? Zeitausgleich kann man in diesem Fall ja vergessen, oder?

    Vielen Dank,
    Petra

    #72190
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Wir sind zwar ein Forum für PersonalverrechnerInnen, dennoch kriegst du gerne eine Antwort:

    Ich kann dir jetzt zwar nicht alle Für und Wider hier aufschreiben, aber ein paar kleine Tipps:

    Wenn du die Überstundenpauschale für 15 h berechnen willst:
    Zuerst die Mehrarbeit pauschal mit 6,5 Stunden berechnen (Grundgehalt 2.900,– : 143 = Std.satz x 6,5 Mehrabeitsstunden pro Monat + 50% Zuschlag in der Metallindustrie).
    Dann noch die ÜP im Grunde genauso berechnen, nur halt mit 15 Stunden.
    Das wäre dann der Gesamtbezug brutto.
    Die 10 steuerfreien Zuschläge lassen sich dann „rausschälen“.
    Deine Sonderzahlungen werden vom Grundgehalt berechnet.

    Bei der All-In-Vereinbarung gibt es 2 Varianten:
    Entweder sind alle Mehrleistungen abgegolten oder nur bestimmte Stunden.
    Die 20 Stunden, die du beschrieben hast, sind eine steuerliche Fiktion für die Herausschälung der steuerfreien Überstundenzuschläge (sofern ALLE Mehrleistunen abgegolten werden).
    Vorteil bei der All-In-Vereinbarung: Die SZ werden vom All-In-Gehalt berechnet.

    Weiterer Unterschied bei den Varianten: Die ÜP ist bei Vereinbarung durch den AG widerrufbar, die All-In-Vereinbarung nicht.

    Tja, all-in und Gleitzeit:
    Widersprechen tun sich die beiden Dinge nicht, aber so richtig zusammen passen sie auch nicht.
    Ich sehe es so:
    Bis zur Höhe des max. möglichen Gleitzeitguthabens kannst du auch das GZ-Plus aufbauen, was daüber hinausgeht, ist dann mit der All-In-Vereinbarung abgegolten. ME kann man dann auch den ZA (eigentlich: GZ-Plus) verbrauchen.

    Bei beiden Varianten, ÜP und All-In gilt: Nach 12 Monaten muss der DG eine „Deckungsprüfung“ machen, ob auch die tatsächlichen ÜSt durch die jeweilige Vereinbarung mindestens abgedeckt sind.

    Hoffe, dass dir das eine kleine Grundlage für eine Entscheidung bietet.
    Da gäb’s natürlich noch mehr, aber das würde den Rahmen des Forums sprengen.

    LG

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